Rechtsprechung
BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis für einen Alkoholabhängigen; Anforderungen an die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis für einen Alkoholabhängigen; Anforderungen an die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 16 A 1198/07
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
Nach den Urteilen des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 und 3 C 38.07 - juris, Rn. 26 und Rn. 23 bedarf es in Fällen dieser Art auch keiner Umdeutung.In seinen Urteilen vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 und 3 C 38.07 - juris, hat der Senat hierzu ausgeführt (…a.a.O. Rn. 36 und Rn. 34):.
- VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505
Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
Diese Regelungen erlegen dem Fahrerlaubnisinhaber eine Pflicht zur Vorlage des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde auf und ermächtigen die Behörde zur Eintragung der Entscheidung über die Entziehung im Führerschein (vgl. zur Auslegung von § 47 Abs. 2 FeV in der vor dem In-Kraft-Treten der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 geltenden Fassung: VGH München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 - BayVBl 2006, 305). - EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
4 2. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache will der Kläger außerdem damit begründen, dass fraglich sei, wer Adressat der vom Europäischen Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rs. C-329/06 und C 343/06, Wiedemann u.a. und Rs. C-334/06 bis C 336/06, Zerche u.a.) erstmals formulierten Nichtanerkennungsbefugnis ist.