Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14682
BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08 (https://dejure.org/2009,14682)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2009 - 3 B 126.08 (https://dejure.org/2009,14682)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2009 - 3 B 126.08 (https://dejure.org/2009,14682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis für einen Alkoholabhängigen; Anforderungen an die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis für einen Alkoholabhängigen; Anforderungen an die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
    Nach den Urteilen des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 und 3 C 38.07 - juris, Rn. 26 und Rn. 23 bedarf es in Fällen dieser Art auch keiner Umdeutung.

    In seinen Urteilen vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 und 3 C 38.07 - juris, hat der Senat hierzu ausgeführt (a.a.O. Rn. 36 und Rn. 34):.

  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505

    Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
    Diese Regelungen erlegen dem Fahrerlaubnisinhaber eine Pflicht zur Vorlage des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde auf und ermächtigen die Behörde zur Eintragung der Entscheidung über die Entziehung im Führerschein (vgl. zur Auslegung von § 47 Abs. 2 FeV in der vor dem In-Kraft-Treten der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 geltenden Fassung: VGH München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 - BayVBl 2006, 305).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
    4 2. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache will der Kläger außerdem damit begründen, dass fraglich sei, wer Adressat der vom Europäischen Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rs. C-329/06 und C 343/06, Wiedemann u.a. und Rs. C-334/06 bis C 336/06, Zerche u.a.) erstmals formulierten Nichtanerkennungsbefugnis ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht